Fernbleiben vom Unterricht
Sollte Ihr Kind ausnahmsweise einmal dem Unterricht aus persönlichen Gründen fernbleiben, muss das rechtzeitig und im Vorhinein mit der Schule abgesprochen sein:
- einen Tag kann die Klassenlehrerin freigeben.
- eine Freistellung bis zu 5 Tagen kann von der Direktion genehmigt werden.
- für eine Freistellung über 5 Tage muss ein Antrag an den Landesschulrat gestellt werden. Dazu wenden sie sich bitte an die Direktion.
Schulbesuchsbestätigung
Eine Schulbesuchsbestätigung erhalten sie in unserem Sekretariat.
Sie können uns auch ein Mail schreiben bzw. anrufen.
Wir geben die Bestätigung dann ihrem Kind mit nach Hause.
Schulbesuchsbestätigungen sind kostenlos.